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Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900

Seit 2014 gilt ein neuer Staubgrenzwert gemäß TRGS 900.
Es ist ein sehr wichtiger Schritt und sorgt für mehr Personenschutz am Arbeitsplatz.
Der neue allgemeine Staubgrenzwert: 1,25 mg/m³ (für Alveolengängige Stäube, A-Staub).
Die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) besagt, dass Belastungen am Arbeitsplatz durch Stäube auf mögliche Gefährdungen hin bewertet werden müssen.
In dieser Regel wird der allgemeine Staubgrenzwert beschrieben. Erstellt wird der Grenzwert unter Berücksichtigung von arbeitsmedizinischen und toxikologischen Aspekten, durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS).
Im Laufe der letzten Jahre wurde der allgemeine Staubgrenzwert bereits von 6 mg/m³ (gültig bis 2001) auf 3 mg/m³ reduziert (gültig bis 2013).
Im November 2013 überarbeitete der AGS die TRGS 900 erneut – mit dem Ergebnis einer neuen Fassung, die im Jahr 2014 veröffentlicht wurde.
Damit gilt der neue Grenzwert von 1,25 mg/m³ für Alveolen gängige Stäube. Leider fallen mittlerweile eine Vielzahl der in den Verarbeitungsprozessen entstehenden Stäube in diese Kategorie „lungengängig“.
Dieser allgemeine Staubgrenzwert findet sich in weiteren technischen Regeln für Gefahrstoffe wieder, die sich bezüglich der Grenzwerte auf die TRGS 900 beziehen (z.B. TRGS 528 für Schweißrauche).

Gerne beraten wir Sie eingehend zu den Möglichkeiten des effizienten Arbeitsschutzes.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Bekanntmachung der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, – Bek. d. BMAS v. 22.1.2014

Download TRGS 900

Download  Informationsblatt “Staubgrenzwert gemäß TRGS 900”

Kontakt

Für Fragen und zur Beratung können Sie sich gerne an den VALCO Kundendienst wenden. Sie erreichen uns per Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Anforderungsprofil an Ihre Entstaubungsanlage. Sie können auch direkt einen VALCO- Ansprechpartner kontaktieren.